Barrierefreiheit
Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Technische Thermodynamik) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.ltt.tf.fau.de verfügbar sind.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: | Selbstbewertung |
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Erstellungsdatum: | 21. Oktober 2021 |
Letzte Überprüfung: | 21. Oktober 2021 |
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
- PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
- Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
Begründung
- Verschiedene Inhalte aus Dateiformaten aus Büroanwendungen (PDF-Dateien), die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten derzeit noch nicht umgestellt werden.
- Einige PDF-Dokumente, die nach dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten noch nicht vollständig barrierefrei gemacht werden (z.B.: fehlende Metadaten).
- Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. Prüfungsamt, andere Einrichtungen der FAU, Ministerien, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.
Alternative Zugangswege
Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl für Technische Thermodynamik (ltt@fau.de)
Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Kontaktperson
Franz Huber
Am Weichselgarten 8 91058 Erlangen- Telefon: 09131-85-29900
- E-Mail: ltt@fau.de
Kontaktformular
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 47
81541 München